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Ausdehnung der Verlustverrechnung bei Unternehmen?

20.07.2023 Mark Bieber

Die Corona-Pandemie hat unzählige Unternehmen hart getroffen. Mit der Ausdehnung der Verlustverrechnung soll den geschädigten Unternehmen geholfen werden, sich schneller zu erholen. Die Massnahme würde für Verluste ab dem Steuerjahr 2020 gelten. Man geht davon aus, dass es dem Wiederaufbau der betroffenen Unternehmen hilft. Gleichermassen würden auch die neu gegründeten Unternehmen (sog. Start-ups) von dieser Massnahme profitieren. Haben doch Start-ups meist eine über längere Zeit dauernde Aufbauphase. Die Ausdehnung erstreckt sich nicht nur über den Bund, sondern auch über die Kantone und Gemeinden. Was allerdings noch nicht beziffert werden kann, sind die damit zusammenhängenden Steuerausfälle. Diese dürften eine beträchtliche Höhe erreichen. Weiter ist von einem Mehraufwand bei den Kantonen auszugehen. Denn die Verlustvorträge sind nicht Bestandteil der Veranlagungsverfügung. Selbst die Veranlagungsprogramme müssten der neuen Gesetzgebung angepasst werden. Somit sind die Kantone mit höherem administrativem Aufwand konfrontiert. Dem gegenüber stehen die positiven Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft. Die mit der Ausdehnung verbundene steuerliche Entlastung setzt Mittel für betriebliche Aktivitäten frei. Und auch die Start-ups profitieren, in dem sie in der Aufbauphase steuerlich entlastet werden. Es ist ohnehin erstmal abzuwarten, zu welchen Erkenntnissen man innert der Frist der Vernehmlassung kommen wird.


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