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Liegenschaftsunterhalt

25.05.2023 Daniel Zimmermann

Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil vom 23. Februar 2023 einen wegweisenden Entscheid getroffen. Bis heute haben die Steuerbehörden bei neubauähnlichen Renovationen keine Einzelbetrachtung anhand von objektiv-technischen Kriterien mehr vorgenommen, sondern die angefallenen Kosten aufgrund einer Gesamtbetrachtung gesamthaft als wertvermehrend qualifiziert. Mit vorerwähntem Grundsatzurteil hat das Bundesgericht korrigierend eingegriffen und eine Praxisänderung vorgenommen. Es hat entschieden, dass neu bei sämtlichen Renovationskosten im Rahmen einer Einzelbetrachtung zu entscheiden ist, ob sie werterhaltend oder wertvermehrend sind.


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