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Keine ausserordentliche Erhöhung der AHV/IV-Renten im laufenden Jahr

30.03.2023 Mark Bieber

Grundlage

Die AHV- und IV-Renten werden in der Regel alle zwei Jahre durch den Bundesrat angepasst. Die Grundlage dafür ist die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung. Die Teuerung in diesem Jahr betrug 2.8%. Die letzte Anpassung der Minimalrente um CHF 30 respektive um CHF 60 für die Maximalrente bei voller Beitragsdauer erfolgte per 1. Januar 2023.

Diskussionen im Bundesrat und im Parlament

Im Jahr 2022 stieg der Preisindex aber mehr als der Lohnindex an. Die Anpassung der Renten nach dem Mischindex hatte zur Folge, dass diese lediglich um 2.5% angehoben wurden. Nach einer Motion und intensiven Diskussionen im Parlament hat der Bundesrat im März 2023 eine befristete Änderung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die Änderung sah eine zusätzliche, ausserordentliche Rentenanpassung vor. Diese Anpassung hätte auch für die Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen gegolten.

Doch keine ausserordentliche Erhöhung

Der Teuerungsausgleich war frühestens auf den 1. Juli 2023 geplant. Jedoch wurde der Ausgleich so berechnet, dass die vergangenen Monate Januar bis Juni 2023 kompensiert worden wären. Der Ständerat hat nun kürzlich die befristete Änderung des AHV-Gesetzes doch noch abgelehnt. Zum Glück! Einerseits wären die AHV-Ausgleichskassen mit der Ausrichtung der ausserordentlichen Renten massiv belastet worden und andererseits hätte dies zu erheblichen Mehrkosten der Verwaltung geführt.


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