Am 15. Dezember 2021 hat der Aargauer Regierungsrat beschlossen, die Härtefall-Massnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie weiterzuführen. Aargauer Unternehmen, welche aufgrund der Covid-19-Massnahmen in den Monaten Juli – Dezember 2021 Umsatzrückgänge erlitten haben, sollen weiterhin entschädigt werden.
Die Gesuchs-Anträge für die Härtefall-Massnahmen können ab 1. Februar bis 28. Februar 2022 gestellt werden. Diejenigen Unternehmen, für welche bereits Gesuche für Härtefall-Hilfe bewilligt wurden, können vereinfacht das Gesuch stellen. Gemäss ersten Informationen müssen die Mehrwertsteuer-Deklarationen für das 2. Semester 2021 (3. und 4. Quartal 2021) sowie einen für denselben Zeitraum unterzeichneter Nachweis der Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen eingereicht werden.
Wir empfehlen Ihnen, die Buchführung für das 3. und 4. Quartal 2021 möglichst zeitnah zu organisieren und nachzuführen, so dass die Gesuchs-Stellung rechtzeitig erfolgen kann. Bitte teilen Sie uns mit, falls wir Sie unterstützen können.