Das Parlament will bei der Einkommens- und der Vermögenssteuer zur Individualbesteuerung übergehen und die sogenannte «Heiratsstrafe» somit abschaffen. Am Stärksten betroffen von der Heiratsstrafe waren verheiratete Paare ohne Kinder. Bei Ehepaaren mit Kindern und insbesondere wenn nur ein Ehepartner Einkommen für die Familie generiert hatte, reduzierten allfällige Doppelverdienerabzüge und höhere Kinder- und Sozialabzüge die Besteuerung.
In der Praxis werden sich mit den geplanten Änderungen viele Fragen stellen, wenn plötzlich der Ehemann sowie auch die Ehefrau eine separate Steuererklärung zu erstellen haben.
• Sämtliche Einkünfte und die Vermögenswerte der Eheleute müssen wie bei unverheirateten Paaren nach den zivilrechtlichen Verhältnissen zugewiesen werden (Beispiel: Aufteilung der Liegenschaft, des Eigenmietwertes sowie der Liegenschaftsunterhaltskosten, Aufteilung von gemeinsamen Wertschriftendepots und Bankkonten, etc.).
• Ehepaare mit nur einem Einkommen hatten bisher von der gemeinsamen Besteuerung profitiert. Für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem geringen Zweiteinkommen muss eine zusätzliche Besteuerungsvariante geschaffen werden.
• Wie hoch sind die Kinderabzüge und die Sozialabzüge? Wer der beiden Ehepartner kann die Abzüge in welcher Höhe geltend machen?
• Bei gleichmässiger Einkommens- und Vermögensaufteilung können bei Ehepaaren auch Mehrbelastungen resultieren, wie dies heute bei einem Konkubinatspaar der Fall ist.
Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wurde am 2. Dezember 2022 eröffnet und dauert bis am 16. März 2023. Es bleibt spannend wie die Individualbesteuerung schlussendlich umgesetzt wird. Aber heute lässt sich bereits prognostizieren, dass es wiederum Gewinner und Verlierer geben wird trotz aller Angleichungsbemühungen.