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AHV und Mehrwertsteuer ab 2024

12.01.2023 Daniel Zimmermann

Wie der Bundesrat anfangs Dezember entschieden hat, soll das Frauenrentenalter erst per 1. Januar 2024 auf 65 Jahre erhöht werden. Auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 % zur Sanierung der AHV wird erst ab 2024 umgesetzt. Damit verbleiben die Mehrwertsteuersätze im 2023 nochmals bei 7.7%, resp. bei 2.5% und 3.7% für den Sondersatz (Beherbergungen).


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