Die schweizerische Mehrwertsteuer (im folgenden MWST) ist eine Selbstveranlagungssteuer. Dies bedingt umso mehr eine korrekte und solide Grundlage für die Abrechnung der MWST. Schon bei der Erstellung des Kontoplans einer Unternehmung ist der MWST Rechnung zu tragen. Als Beispiel können die verschieden artigen Umsätze genannt werden. Die einen Umsätze sind MWST-Pflichtig und die anderen eben nicht, wie befreite, ausgenommene Umsätze und die Nicht-Umsätze. Aber auch die Vorsteuern müssen in zwei verschiedene Kategorien unterteilt werden. Einerseits sind dies die Vorsteuern auf Material- und Dienstleistungsaufwand und andererseits auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand. In Artikel 70 des MWST-Gesetzes wird auf die ordnungsgemäss geführten Geschäftsbücher hingewiesen. Weitere gesetzliche Bestimmungen findet man im Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Insbesondere die Bestimmungen für die Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) sowie die allgemeinen Buchführungsvorschriften, die grundsätzlich für alle Einzelfirmen und Gesellschaften gelten.