Kürzlich hat die Regierung des Kantons Aargau den Entwurf für eine Steuerstrategie 2022 bis 2028 vorgestellt. Die Regierung führt in vier Handlungsfeldern die strategischen Ziele auf. Handlungsfeld I: Bei den Unternehmenssteuern sind keine weiteren Massnahmen geplant. Handlungsfeld II: Bei den natürlichen will man künftig zu den attraktivsten Kantonen gehören. Handlungsfeld III: Die Mehreinnahmen aus Gebäudeschätzungen soll im Wesentlichen zurückgegeben werden. Handlungsfeld VI: Der Steuerbezug soll überprüft werden. Es liegt nun am Grossen Rat zu entscheiden, ob er eine solche Strategie will.