Treuhand - Treuhänder Lenzburg - Abacus | Visita Treuhand AG

Kurzarbeitsentschädigung

21.04.2022 Daniel Zimmermann

Per 1. April 2022 sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung aufgehoben worden. Mit der Rückkehr in die normale Lage gibt es auch Änderungen in der Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Grundsätzlich gilt, dass die besonderen Corona-Bestimmungen zur Kurzarbeit nur noch dann zur Anwendung kommen, wenn die Kurzarbeit zumindest teilweise mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie steht. Bei Kurzarbeit, die ausschliesslich auf andere Gründe zurückzuführen ist, gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.


Weitere Fachbeiträge